Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil
für Verträge mit der Firma track4 - Monika Hesse, Körnerstraße
14, 30159 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführerin
Monika Hesse (nachfolgend “track4“ genannt) über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und Sonderwerbeformen
eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten im Web-Portal von
track4 zum Zwecke der Verbreitung. Sie finden Anwendung gegenüber
natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen
Personengesellschaften, die bei Auftragserteilung in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln (nachfolgend “Auftraggeber“ genannt).
2. Ausschließlichkeit
Der Auftraggeber erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme
bzw. Kenntnisnahme dieser Bedingungen, sowie der Kenntnisnahme der
jeweils aktuellen Preisliste von track4, mit deren ausschließlicher
Geltung für das Vertragsverhältnis und für etwaige
Folgegeschäfte einverstanden. Der Maßgeblichkeit abweichender
allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit
auch für den Fall widersprochen, dass sie track4 in Bestätigungsschreiben
oder in sonstiger Weise übermittelt werden.
3. Vertragsgegenstand
track4 ist ein Internetportal für die Darstellung und Präsentation
von Musikern, Musikgruppen, Komponisten, Textautoren, Interpreten
und Produzenten, insbesondere für deren GEMA-freie Musikwerke.
Das Portal bietet für Firmen und gewerblich Tätige die
Möglichkeit, Werbung auf dem Portal zu schalten. Bei Werbeanzeigen
handelt es sich um Werbemittel, die auf den Auftraggeber ver- oder
hinweisen. Das hierfür dem Auftraggeber zur Verfügung
stehende Werbemittel kann zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text,
aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), sowie aus einer
sensitiven Fläche bestehen, die bei Anklicken die Verbindung
mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren
Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B.
Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche
erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Der
Auftraggeber ist mit einer entsprechenden Kennzeichnung einverstanden.
Grundsätzlich ist es jedoch dem Auftraggeber gestattet, seinen
Account eigenständig zu verwalten.
4. Werbeauftrag
Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über
die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations-
und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Onlinemedien, zum Zwecke
der Verbreitung. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder per
E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei
mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen
die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit Werbeagenturen
Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur
zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll
ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur
namentlich benannt werden. track4 ist berechtigt, von den Werbeagenturen
einen Auftragsnachweis zu verlangen. Werbung für Waren oder
Dienstleistungen von mehr als einem Werbetreibenden oder sonstigen
Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, PopUp-Werbung)
bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen
Vereinbarung.
Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Auftrag innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt
vorzeitig, wenn mit der Ausführung des Auftrages mit ausdrücklicher
Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen
oder der Auftraggeber dieses selbst durch Inanspruchnahme einer
Leistung veranlasst hat.
5. Rechte Auftraggeber
Der Auftraggeber hat je nach Auftrag im Einzelfall das Recht,
- einen Werbebutton auf den Seiten von track4 zu platzieren
- Kleinanzeigen auf den Werbeflächen von track4 zu schalten
- Werbeflächen in Newslettern und / oder
- Partnerwerbung durch die Einbindung von Bannern auf den Seiten
von track4 und angeschlossenen Seiten zu nutzen.
Ist dem Auftraggeber im Werbeauftrag das Recht zum Abruf einzelner
Werbemittel eingeräumt, so ist der Werbeauftrag innerhalb eines
Kalenderjahres seit Abschluss abzuwickeln.
6. Pflichten Auftraggeber
6.1. Prüfung der Werbeanzeigen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zulässigkeit der einzelnen
Werbeanzeigen zu überprüfen bzw. überprüfen
zu lassen, insbesondere in allgemein zivil- und strafrechtlicher
Hinsicht, als auch dahingehend, dass durch diese kein Wettbewerbs-,
Marken- Urheber- oder sonstiges Schutzrecht verletzt wird.
6.2. Freistellung Ansprüche Dritter
Sollten dennoch Ansprüche eines Dritten entstehen und track4
entsprechend in Anspruch genommen werden, oder sonstige Verstöße
gegen strafrechtliche oder sonstige Bestimmungen vorliegen, so
hat der Auftraggeber track4 für alle hieraus entstehenden
Kosten und Schäden freizustellen, eingeschlossen der Kosten
für die Rechtsverteidigung. Wird track4 in Anspruch genommen,
hat der Auftraggeber track4, soweit zulässig, alle dem
Auftraggeber vorliegenden, zur Abwehr der Ansprüche hilfreichen
Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung
zu stellen.
6.3. Übertragung der zur Veröffentlichung der
Werbeanzeigen erforderlichen Unterlagen per Datenträger
Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass die zur Veröffentlichung
der Werbeanzeige erforderlichen elektronischen Unterlagen sich
in einwandfreiem Zustand befinden, speziell von diesen keine Gefahr
ausgeht, beispielsweise durch Viren, Würmer etc.. Entstehen
track4 dennoch Schäden aus der Verwendung der überlassenen
elektronischen Unterlagen, so haftet der Auftraggeber dafür.
Der Auftraggeber hat für durch Übertragung der zu Veröffentlichung
der Werbeanzeige erforderlichen Unterlagen per Datenträger
oder Datenfernübertragung entstehende etwaige Schwierigkeiten
selbst einzustehen. Dies gilt entsprechend, sollte die Werbeanzeige
durch nicht sofort erkennbare Fehler bei einem Datenträger
oder einer Fernübertragung nicht zufrieden stellend veröffentlicht
werden können. Weiterhin hat der Auftraggeber diesbezüglich
keinerlei Ansprüche gegen track4. Entsprechend gilt dies
bei vom Auftraggeber genannten oder verlinkten Online-Adressen
im Rahmen von so genannten Adlinks und Hyperlinks.
6.4. Kosten durch Abänderung
Der Auftraggeber trägt die Kosten, die track4 durch Abänderung
der ursprünglich vereinbarten Ausführung, Daten, Graphiken
oder sonstigen Leistungen hat.
7. Rechte track4
7.1. Nichtveröffentlichung der Anzeige
Sofern track4 zu der Überzeugung gelangt, durch Inhalt
oder Herkunft der Werbeanzeige würden Rechte Dritter verletzt
oder die Werbeanzeige würde gegen behördliche Bestimmungen,
insbesondere gegen Jugendschutzbestimmungen oder die guten Sitten
verstoßen, behält track4 sich die Nichtveröffentlichung
der Werbeanzeige vor. Die Nichtveröffentlichung aus den genannten
Gründen berechtigt den Auftraggeber zu keinerlei Ansprüchen
gegen track4, insbesondere zu keinen Schadensersatzansprüchen.
Einzig bereits geleistete Vorschusszahlungen bezüglich der
Hauptleistung (Anzeigenschaltung gemäß der Preisliste)
können anteilig zurück gefordert werden. Sollten der
Veröffentlichung technische Ursachen entgegenstehen, bei
der bereits veröffentlichten Anzeige spätere technische
Mängel auftreten oder sonstige Gründe eine Veröffentlichung
für track4 unzumutbar machen, gilt entsprechendes.
7.2. Entfernung bereits veröffentlichter Anzeigen
Verändert der Auftraggeber eine bereits veröffentlichte
Anzeige in dem Sinne, dass track4 zu der Überzeugung gelangt,
diese verstoße gegen geltendes Recht, ist track4 berechtigt,
die Anzeige sofort zu entfernen. Wird der Inhalt von Daten, auf
die durch Adlinks oder Hyperlinks Zugriff genommen werden kann,
in gleicher Weise verändert, gilt dies entsprechend.
7.3. Kennzeichnung der Anzeigen
track4 behält sich vor, die Werbeanzeigen als “Anzeigen“,
“Werbung“, “Sponsoring“, “Werbeanzeigen“
oder in ähnlicher Weise zu kennzeichnen.
8. Pflichten track4
8.1. Keine Pflicht zur Dienstleistung
track4 ist gegenüber dem Mitglied nicht zur Aufrechterhaltung
oder Durchführung der angebotenen Leistungen verpflichtet.
In einem solchen Fall erfolgt die Rückzahlung bereits im Voraus
geleisteter Zahlungen durch track4.de an den Auftraggeber.
8.2. Keine Pflicht zur Überprüfung
des Inhalts
track4 ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit eingebrachter
Daten zu prüfen, behält sich aber das Recht vor, Einträge
stichprobenartig zu überprüfen und diese abzulehnen, zu
ändern oder zu löschen.
8.3. Entgegennahme von Beschwerden
Für etwaige Beschwerden seitens des Mitglieds hält track4
eine Beschwerde-Email-Adresse unter der Rubrik "Über Uns"
→ "Kontakt"
bereit, wodurch die zuständige Redaktion erreicht werden kann
8.4. Anwendbarkeit gesetzlicher
Vorschriften
Im Übrigen beziehen sich die Pflichten von track4 auf gesetzliche
Regelungen.
9. Rechteeinräumung
Der Auftraggeber überträgt
track4 sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien
aller Art, insbesondere Internet, erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das
Recht zu veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten,
senden, bearbeiten, speichern, öffentlich wahrnehmbar zu machen,
wiederzugeben, in ein anderes Datei-Format umzuwandeln, in Datennetzen
zu verwenden, öffentlich zugänglich zu machen, und abzurufen
und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die
Durchführung des Auftrags notwendigem Umfang. Vorgenannte Rechte
werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen
und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen
Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Garantie
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle
zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt,
insbesondere eine Abtretung seiner Rechte an die GEMA nicht stattgefunden
hat, sofern das Werbemittel Tonarten beinhaltet. Anderes gilt
nur, soweit er die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers hat.
Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Schaltung der Anzeige
keinerlei Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz-,
Persönlichkeits-, Marken- oder sonstige Schutzrechte) verletzt
werden. Insbesondere erklärt er bei Werbemaßnahmen,
die sich auch an Kinder und Jugendliche richten oder bei denen
Kinder und Jugendliche eingesetzt werden, nicht deren Interessen
zu schaden oder ihre Unerfahrenheit auszunutzen.
11. Haftung
11.1. Haftung / Haftungsausschluss
Eine Haftung von track4 gegenüber dem Auftraggeber bei
einem Mangel in der Wiedergabe besteht ausschließlich für
Schäden, die durch track4 vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht werden. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung
sind zugesicherte Eigenschaften sowie die Verletzung von wesentlichen
vertraglichen Pflichten.
11.2. Rügepflicht
Der Auftraggeber hat das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich
nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel
unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei
offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten
Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber
die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Einschaltung
des Werbemittels als genehmigt. Der Auftraggeber trägt in
diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte
nachträgliche Änderungen. Die Mängelrüge bedarf
der Schriftform.
11.3. Ausschluss für Mängel in der Darstellung
der Werbeanzeige
Ein Mangel in der Darstellung der Werbeanzeige, der Gewährleistungsansprüche
des Auftraggebers auslöst, liegt dann nicht vor, wenn der
Mangel hervorgerufen wird durch einen von track4 nicht vertretbaren
Umstand, insbesondere
- durch technische Störungen an Leitungen, Rechnern etc.
- durch den Ausfall von Rechnern bei Internet Providern und/oder
Online-Diensten
- durch Probleme in den Kommunikationsnetzen anderer Betreiber
- durch die Verwendung von ungeeigneter oder beschädigter
Darstellungssoft- und / oder Hardware (z. B. Browser)
- durch den Ausfall eines Ad-Servers
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote
auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern kommerzieller
und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste).
12. Preise / Zahlung / Fälligkeit
Gültig ist die im Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle
Preisliste, es sei denn Entgegenstehendes wurde vereinbart. Die
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung hat grundsätzlich im Zeitpunkt des Erscheinens
der Werbeanzeige zu erfolgen. Mit Rechnungseingang wird sie fällig.
Der Auftraggeber hat die Zahlung durch Überweisung unter Angabe
der Auftrags- und Rechnungsnummer zu leisten. Die Zahlungsforderungen
sind vom Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum
zu begleichen, ansonsten gerät der Auftraggeber in Verzug.
Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
13. Laufzeit
Der Werbeauftrag kann monatlich, quartalsweise sowie jährlich
gebucht werden.
- Ausgeschlossen davon sind Einträge im Branchenbuch, dort
beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate; die Kündigungsfrist
beträgt 1 Monat zum Ende der Laufzeit -.
Der Eintrag läuft auf unbestimmte Zeit, soweit eine andere
Vereinbarung nicht getroffen ist. Eine Kündigung des Werbeauftrags
durch den Auftraggeber ist frühestens zwei Wochen vor Ablauf
der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Ist eine Laufzeit
für den Vertrag nicht vorgesehen, besteht für den Auftraggeber
die Möglichkeit unter Einhaltung der 14-tägigen Frist
zum Ende eines jeden Quartals zu kündigen. Erfolgt eine Kündigung
in den vorgenannten Fällen nicht, verlängert sich der
Vertrag um den Zeitraum eines Monats bei monatlicher Buchung,
in den sonstigen Fällen um ein weiteres Quartal. Die Beendigung
wird mit der Übersendung einer schriftlichen Kündigungserklärung
an die andere Partei wirksam. Das Recht der Vertragspartner zur
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Datenschutz
14.1. Berechtigung track4
Durch das Absenden des Auftragsformulars an track4, erklärt
der Auftraggeber sich damit einverstanden, dass track4 seine
Personendaten und Verbindungsdaten unter den nachfolgenden Bedingungen
nutzen darf. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung
sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften.
Darüber hinaus wird der Auftraggeber sämtliche von ihm
im Rahmen der Geschäftsbeziehungen beschäftigten Mitarbeiter,
Vertreter, Gehilfen und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung
der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten.
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden gemäß
den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Telemediengesetzes
(TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben, in maschinenlesbarer
Form gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung,
inhaltlichen Ausgestaltung oder sonstigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses
erforderlich ist.
track4 darf zudem an andere Diensteanbieter oder Dritte Abrechnungsdaten
übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und
zur Abrechnung mit dem Auftraggeber erforderlich ist. Daten eines
Auftraggebers über die Inanspruchnahme verschiedener Mediendienste
dürfen von track4 zusammenführt werden, soweit dies
für Abrechnungszwecke mit dem Auftraggeber erforderlich ist.
Zur Gewährleistung klarer Vertragsverhältnisse ist
der Auftraggeber verpflichtet, eine zwischenzeitliche Änderung
seiner persönlichen oder geschäftlichen Daten track4
gegenüber mitzuteilen bzw. diese Daten regelmäßig
zu aktualisieren. Diese Mitteilung hat an die Anschrift, die dem
Impressum zu entnehmen ist, zu erfolgen.
14.2. Pflichten track4
track4 leitet weder die Daten des Auftraggebers noch den Inhalt
von Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis
an Dritte weiter. Dies gilt jedoch insoweit nicht, als track4
gesetzlich dazu verpflichtet sein kann, Daten des Auftraggebers
bekannt zu geben, soweit übergeordnete Interessen (Gerichte,
Strafverfolgungsbehörden, etc.) bestehen. Weitergehende gesetzliche
Bestimmungen bleiben unberührt.
Alle Daten, welche vom Auftraggeber an track4 gesendet werden,
bleiben bis auf Widerruf auf dem Server gespeichert. Mit ausdrücklicher
Einwilligung durch den Auftraggeber können auch nach Ende
des Auftrags die Daten weiterhin zu statistischen Zwecken in anonymisierter
Form genutzt werden und bleiben gespeichert. Der Auftraggeber
kann auch nach Einwilligung jederzeit die endgültige Löschung
der Daten fordern, wenn das Auftragsverhältnis nicht mehr
besteht.
Hinsichtlich der Übermittlung der Daten des Auftraggebers
an track4 ist für die Sicherheit bei der Übertragung
der Daten der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber
hat keinen Anspruch gegenüber track4 das etwaige Korrespondenz
in verschlüsselter Form zu erfolgen hat. Der Auftraggeber
erkennt dies ausdrücklich an und stimmt insofern einer etwaigen
unverschlüsselten Korrespondenz im Internet (E-Mail, Streaming,
etc.) ausdrücklich zu.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform, auf die weder mündlich noch
konkludent verzichtet werden kann (Wirksamkeitsvoraussetzung).
Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden
wurden nicht getroffen. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren
nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung
als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige
Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und
Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise
vereinbart worden wäre.
Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Hannover.