Musicalvertrag


Musicalvertrag


zwischen

……………
- nachstehend „Veranstalter“ genannt -


und

……………
- nachstehend Künstler genannt -


§ 1 Gegenstand des Vetrages

Der Veranstalter organisiert das Musical … , das in …. aufgeführt wird. Die/der KünstlerIn ist Sänger(in) und wird in der Solopartie der/des …. eingesetzt.

§ 2 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt am … und endet am …. Während dieser Zeit steht der Künstler an folgenden Terminen für Proben und Aufführungen zur Verfügung:

……
……
……

§ 3 Vergütung

(1) Pro Vorstellung wird ein Betrag in Höhe von € … bezahlt. Die Zahlung erfolgt auf das Konto bei der ……..,BLZ…….,Kto-Nr……... Proben werden nicht gesondert gezahlt. Der Veranstalter garantiert dem Künstler mindestens … Auftritte.
(2) Im Falle unverschuldeter Krankheit des Künstlers erlischt die Zahlungspflicht des Veranstalters nach 6 Wochen. Der Künstler hat spätestens am 3. Tag seiner Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen und den Grund oder die voraussichtliche Dauer seiner Krankheit anzugeben. Der Künstler übernimmt die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung anteilig.
Der Künstler verpflichtet sich, den ihm zustehenden gesetzlichen Urlaub nach der letzten Vorstellung zu nehmen.
(3) Dem Künstler wird für die Zeit dieses Vetrages ein Doppelzimmer incl. Frühstück im Hotel ….. vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Künstler hat außerdem Anspruch auf Inanspruchnahme des Fahrdienstes, den der Veranstalter für Proben und Aufführungen organisiert.
(4) Der Künstler ist dazu bereit, an Fernseh- und Rundfunkaufnahmen im Zusammenhang mit dem Musical teilzunehmen und der Presse für Interviews zur Verfügung zu stehen. Das Honorar für diese Tätigkeiten wird gesondert mit ….€ je Stunde vergütet.
(5) Der Künstler erklärt, den künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg des Musicals bestmöglich zu unterstützen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen nicht.
(6) In künstlerischen Angelegenheiten unterliegt der Künstler den Weisungen des Regisseurs, bei wirtschaftlichen Angelegenheiten denjenigen des Veranstalters.

§ 4 Kündigung

(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Soweit der Regisseur beabsichtigt, den Künstler für eine andere Rolle in dem Musical einzusetzen, ist dies auf folgende Rollen beschränkt:…... Die in § 3 vereinbarten Gagen sind davon nicht betroffen.

(3) Der Regisseur kann ohne Angabe von Gründen auf die Darbietung des Künstlers in den Vorstellungen verzichten. Die Gagenzahlungen werden davon nicht beeinflusst. Schadensersatzansprüche des Künstlers hieraus bestehen nicht.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(3) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist …

Ort, Datum, Unterschriften