zwischen
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- nachfolgend Sponsor genannt -
und
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- nachfolgend Künstler genannt -
Präambel
Der Sponsor ist Dienstleister im Finanzsektor und unter der Marke ..bundesweit bekannt. Der Künstler steht derzeit beim Veranstalter .. in dem Musical .als Solist in der Rolle des unter Vertrag. Er genießt in der Öffentlichkeit einschließlich der Fachwelt hohes Ansehen. Dabei überzeugt er nicht nur mit seinen künstlerischen Leistungen, sondern rangiert wegen seiner positiven Ausstrahlung auf der Beliebtheitsskala des Publikums auf den ersten Plätzen.
Vor diesem Hintergrund treffen die Vertragspartner nachfolgende Vereinbarung:
§ 1 Zusammenarbeit
Der Künstler wird im Zusammenhang mit seiner Musicaltätigkeit in . folgende werbliche Maßnahmen für den Sponsor erfüllen:
1. Der Sponsor darf Bild, Namen und Wort des Künstlers im Zusammenhang
mit Werbemaßnahmen seiner Produkte in der Presse im Zeitraum von
bis
nennen.
2. Der Künstler verpflichtet sich, dem Sponsor für mindestens
.
noch näher einvernehmlich festzulegende Pressekonferenzen mit anschließenden
Fototerminen zur Verfügung zu stehen.
3. Der Künstler wird dem Sponsor darüber hinaus an 5 Tagen pro Vertragsjahr
im Vertragsgebiet nach Wahl des Sponsors für Werbeveranstaltungen zur Verfügung
stehen. Der Sponsor trägt die Kosten für Reise und Unterbringung für
den Künstler und eine Begleitperson. Inhalt und Ort der Veranstaltungen
bestimmt der Sponsor, wobei es sich z.B. um Autogrammstunden oder öffentliche
Auftritte bei vom Sponsor organisierten Publikumsveranstaltungen handeln kann.
Der Künstler verpflichtet sich zur bestmöglichen Kooperation. Die
Termine sind rechtzeitig unter Berücksichtigung der Engagementverpflichtungen
des Künstlers mit ihm abzustimmen.
§ 2 Honorar
(1) Als Gegenleistung wird der Sponsor dem Künstler einen Betrag von €
zahlen. Der Betrag ist am
fällig. Erfüllt der Künstler
aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht alle in in § 1 aufgeführten
Verpflichtungen, mindert sich der vom Sponsor zu zahlende Betrag für jeden
nicht wahrgenommenen Termin um jeweils
Prozent der vorstehend vereinbarten
Summe.
(2) Nach Beendigung des Vertrages hat der Künstler keinerlei Vergütungsansprüche
nach diesem Vertrag mehr. Ausgenommen sind Ansprüche, die bereits vor dem
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages entstanden sind.
§ 3 Vertragsdauer
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am
und endet am
.
(2) Eine Kündigung des Vertrages ist aus wichtigem Grund möglich.
Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Sponsor liegt insbesondere dann
vor, wenn
-der Künstler wiederholt auch nach Abmahnung gegen seine Leistungsverpflichtungen
aus diesem Vertrag verstößt;
- der Künstler durch Äußerungen und Handlungen in der Öffentlichkeit
ein Verhalten an den Tag legt, welches das Image der von ihr nach diesem Vertrag
beworbenen Marke zu schädigen geeignet ist, insbesondere wenn sein Verhalten
gegen die öffentlichen Sitten oder das Anstandsgefühl verstößt;
- der Künstler in der Öffentlichkeit durch selbst zu verantwortende
Handlungen einen groben Imageschaden hinsichtlich der eigenen Person verursacht;
- der Künstler seine Karriere als professioneller Musicalsänger beendet
oder stirbt.
(3) Der Künstler wird während der gesamten Vertragsdauer um die Förderung
des Images der Vertragsprodukte bemüht sein und alles unterlassen, was
diesem Image schaden könnte. Insbesondere wird er sich nicht negativ über
die Vertragsprodukte und/oder den Sponsor äußern.
§ 4 Vertragsgebiet
Das Vertragsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.
§ 5 Lizenz von Rechten
(1) Die Werberechte, die der Künstler dem Sponsoren einräumt, beziehen
sich auf alle Medien, insbesondere, aber nicht ausschließlich Printmedien
(Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Werbebroschüren), Radio, Fernsehen,
Internet, Plakatwerbung, Verkehrsmittelwerbung etc. und berechtigen ausschließlich
zur Werbung für die Vertragsprodukte.
(2) Die Lizenz berechtigt den Sponsor auch zur Herstellung und Verbreitung von
Bildmaterial. Bei der Verwendung vorhandenen Bildmaterials sind Urheber- und
Bildrechte Dritter vom Sponsor zu beachten. Der Sponsor darf Namen und Bild
des Künstlers mit persönlichen Werbeaussagen verbinden. Solche Aussagen
sowie das mit oder ohne die Aussage verwendete Bildmaterial unterliegen der
Genehmigung des Künstlers, die er nur aus wichtigem Grund verweigern darf.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn ein Widerspruch des Künstlers zwei
Wochen nach Eingang des Entwurfs der Werbeaussage bzw. des Bildmaterials bei
ihm und/oder seinem Bevollmächtigten nicht erfolgt ist.
(3) Die Rechteeinräumung erfolgt exklusiv für den Sponsor und die
Vertragsprodukte im Vertragsgebiet. Hinsichtlich anderer als der Vertragsprodukte
ist der Künstler berechtigt, auch mit anderen Sponsoren zusammenzuarbeiten.
Bei der Auswahl anderer Sponsoren ist auf die gewerblichen Interessen des Sponsors
Rücksicht zu nehmen. Die Zusammenarbeit mit einem anderen Sponsor im Finanzbereich
bedarf der Zustimmung des Sponsors, die dieser nicht ohne wichtigen Grund verweigern
wird.
§ 6 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten über diese bzw. aus dieser Vereinbarung ist das
Gericht zuständig, an dessen Ort die streitige Verpflichtung zu erfüllen
ist. Hat der Sportler im Inland keinen Wohnsitz begründet oder diesen nach
Vertragsschluss ins Ausland verlegt, bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem
Geschäftssitz des Sponsors.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(3) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ort, Datum, Unterschriften