Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil für Verträge mit der Firma track4 - Peter Ringewald, Körnerstraße 14, 30159 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführerin Peter Ringewald (nachfolgend “track4“ genannt) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und Sonderwerbeformen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten im Web-Portal von track4 zum Zwecke der Verbreitung. Sie finden Anwendung gegenüber natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend “Auftraggeber“ genannt).
Der Auftraggeber erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme bzw. Kenntnisnahme dieser Bedingungen, sowie der Kenntnisnahme der jeweils aktuellen Preisliste von track4, mit deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis und für etwaige Folgegeschäfte einverstanden. Der Maßgeblichkeit abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie track4 in Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise übermittelt werden.
track4 ist ein Internetportal für die Darstellung und Präsentation von Musikern, Musikgruppen, Komponisten, Textautoren, Interpreten und Produzenten, insbesondere für deren GEMA-freie Musikwerke. Das Portal bietet für Firmen und gewerblich Tätige die Möglichkeit, Werbung auf dem Portal zu schalten. Bei Werbeanzeigen handelt es sich um Werbemittel, die auf den Auftraggeber ver- oder hinweisen. Das hierfür dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Werbemittel kann zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), sowie aus einer sensitiven Fläche bestehen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Der Auftraggeber ist mit einer entsprechenden Kennzeichnung einverstanden. Grundsätzlich ist es jedoch dem Auftraggeber gestattet, seinen Account eigenständig zu verwalten.
Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Onlinemedien, zum Zwecke der Verbreitung. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. track4 ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Auftragsnachweis zu verlangen. Werbung für Waren oder Dienstleistungen von mehr als einem Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, PopUp-Werbung) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
Der Auftraggeber hat das Recht, seinen Auftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung des Auftrages mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen oder der Auftraggeber dieses selbst durch Inanspruchnahme einer Leistung veranlasst hat.
Der Auftraggeber hat je nach Auftrag im Einzelfall das Recht,
Ist dem Auftraggeber im Werbeauftrag das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Werbeauftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Abschluss abzuwickeln.
Der Auftraggeber überträgt track4 sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, insbesondere Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zu veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, bearbeiten, speichern, öffentlich wahrnehmbar zu machen, wiederzugeben, in ein anderes Datei-Format umzuwandeln, in Datennetzen zu verwenden, öffentlich zugänglich zu machen, und abzurufen und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigem Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, insbesondere eine Abtretung seiner Rechte an die GEMA nicht stattgefunden hat, sofern das Werbemittel Tonarten beinhaltet. Anderes gilt nur, soweit er die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers hat. Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Schaltung der Anzeige keinerlei Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Marken- oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden. Insbesondere erklärt er bei Werbemaßnahmen, die sich auch an Kinder und Jugendliche richten oder bei denen Kinder und Jugendliche eingesetzt werden, nicht deren Interessen zu schaden oder ihre Unerfahrenheit auszunutzen.
Gültig ist die im Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Preisliste, es sei denn Entgegenstehendes wurde vereinbart. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat grundsätzlich im Zeitpunkt des Erscheinens der Werbeanzeige zu erfolgen. Mit Rechnungseingang wird sie fällig. Der Auftraggeber hat die Zahlung durch Überweisung unter Angabe der Auftrags- und Rechnungsnummer zu leisten. Die Zahlungsforderungen sind vom Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, ansonsten gerät der Auftraggeber in Verzug. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Der Werbeauftrag kann monatlich, quartalsweise sowie jährlich gebucht werden.
Der Eintrag läuft auf unbestimmte Zeit, soweit eine andere Vereinbarung nicht getroffen ist. Eine Kündigung des Werbeauftrags durch den Auftraggeber ist frühestens zwei Wochen vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Ist eine Laufzeit für den Vertrag nicht vorgesehen, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit unter Einhaltung der 14-tägigen Frist zum Ende eines jeden Quartals zu kündigen. Erfolgt eine Kündigung in den vorgenannten Fällen nicht, verlängert sich der Vertrag um den Zeitraum eines Monats bei monatlicher Buchung, in den sonstigen Fällen um ein weiteres Quartal. Die Beendigung wird mit der Übersendung einer schriftlichen Kündigungserklärung an die andere Partei wirksam. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Durch das Absenden des Auftragsformulars an track4, erklärt der Auftraggeber sich damit einverstanden, dass track4 seine Personendaten und Verbindungsdaten unter den nachfolgenden Bedingungen nutzen darf. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus wird der Auftraggeber sämtliche von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehungen beschäftigten Mitarbeiter, Vertreter, Gehilfen und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten.
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben, in maschinenlesbarer Form gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder sonstigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
track4 darf zudem an andere Diensteanbieter oder Dritte Abrechnungsdaten übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Auftraggeber erforderlich ist. Daten eines Auftraggebers über die Inanspruchnahme verschiedener Mediendienste dürfen von track4 zusammenführt werden, soweit dies für Abrechnungszwecke mit dem Auftraggeber erforderlich ist.
Zur Gewährleistung klarer Vertragsverhältnisse ist der Auftraggeber verpflichtet, eine zwischenzeitliche Änderung seiner persönlichen oder geschäftlichen Daten track4 gegenüber mitzuteilen bzw. diese Daten regelmäßig zu aktualisieren. Diese Mitteilung hat an die Anschrift, die dem Impressum zu entnehmen ist, zu erfolgen.
track4 leitet weder die Daten des Auftraggebers noch den Inhalt von Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiter. Dies gilt jedoch insoweit nicht, als track4 gesetzlich dazu verpflichtet sein kann, Daten des Auftraggebers bekannt zu geben, soweit übergeordnete Interessen (Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, etc.) bestehen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Alle Daten, welche vom Auftraggeber an track4 gesendet werden, bleiben bis auf Widerruf auf dem Server gespeichert. Mit ausdrücklicher Einwilligung durch den Auftraggeber können auch nach Ende des Auftrags die Daten weiterhin zu statistischen Zwecken in anonymisierter Form genutzt werden und bleiben gespeichert. Der Auftraggeber kann auch nach Einwilligung jederzeit die endgültige Löschung der Daten fordern, wenn das Auftragsverhältnis nicht mehr besteht.
Hinsichtlich der Übermittlung der Daten des Auftraggebers an track4 ist für die Sicherheit bei der Übertragung der Daten der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch gegenüber track4 das etwaige Korrespondenz in verschlüsselter Form zu erfolgen hat. Der Auftraggeber erkennt dies ausdrücklich an und stimmt insofern einer etwaigen unverschlüsselten Korrespondenz im Internet (E-Mail, Streaming, etc.) ausdrücklich zu.
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, auf die weder mündlich noch konkludent verzichtet werden kann (Wirksamkeitsvoraussetzung). Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Hannover.
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