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von track4 20.12.2003 17:56 Uhr
wenn dich der verlag als texter und komponist angibt, solltest du auch selbst mitglied sein, damit du von der gema abgerechnet werden kannst, sonst bleibt dir nur die ehrlichkeit des verlegers.

vergleiche deinen vertrag mit unserem mustervertrag: http://www.track4.de/vertraege/verlagsvertrag.php3 und lass dich ggf rechtlich beraten: http://www.track4.de/business/ausgabe.php?welcheKategorie=8
von Gast 15.12.2003 10:47 Uhr
Chance meine Titel verlegen zu lassen. Mir wurde daher ein Musikverlagsvertrag angeboten.

40% gehen an den Verlag


Zitat
Kann ich meine Titel eigentlich auch ohne dass sie verlegt wurden oder werden bei der GEMA anmelden ?


natürlich
von Jörg 14.12.2003 18:02 Uhr
Hallo,
ich bin Texter und Komponist in einer Band und habe nun die Chance meine Titel vrlegen zu lassen. Mir wurde daher ein Musikverlagsvertrag angeboten. Hat jemand damit Erfahrung ? Ich sollte noch erwähnen, dass meine Stücke noch nicht bei der GEMA angemeldet sind und ich selbst auch noch kein GEMA Mitglied bin. Der Verlag hat mir angeboten das Ganze für mich zu erledigen und natürlich mich als Texter und Komponist anzugeben. Für mich ist das Ganze ein Buch mit 7 Siegeln. Wäre toll, wenn mir jemand einen Tip geben könnte. Kann ich meine Titel eigentlich auch ohne dass sie verlegt wurden oder werden bei der GEMA anmelden ?
Danke,
Jörg (jorgep@web.de)
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