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von strassi 04.02.2005 02:03 Uhr
die Frage solltest du dem Gerichtsvollzieher stellen. Normalerweise mus der Schuldner zahlen und wenn nicht, kann man ihn zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen.

Der Gerichtsvollzieher muss ja etwas dazu gesagt haben??
von Jürgen 23.01.2005 11:19 Uhr
Hallo,
folgendes ist passiert: Veranstaltung erfolgreich gelaufen, es gab vorher natürlich einen Vertrag. Veranstalter kann aber nicht zahlen und vertröstet.
Nach mehreren Mahnungen unsererseits Mahnbescheid per Gericht. Den hat er angenommen aber weiter nichts. Jetzt gab es den Titel vom Gericht Ein Gerichtsvollzieher hat den Veranstalter aufgesucht (der kostet im Vorfeld ca 150€) hat sich die 150€ + ein kleinen Betrag der offenen Gage (weniger als 10%), vom Veranstalter geholt, uns zurückgezahlt und uns mitgeteilt der Schuldner würde weitere Raten bis Jahresende 2004 beszahlen.
Jetzt kommt wieder ein Scheiben vom Gerichtsvollzieher - er sagt, dass der Schuldner nicht bezahlt hat und er uns den Schuldtitel zurück gibt.
Und was mache ich nun?
Vielen Dank schon einmal für fachliche Infos
Gruß
Jürgen
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