von ToBiW4NkeNoBi
11.01.2007 08:30 Uhr
=)
wollte nur eure s*c*e schützen.
benutzen darfst du alles was du legal erworben hast und was nicht wiederzuerkennen is. einfach genug zerhacken, zusammensetzen und ne distortion drüber ....
kleiner tip am rande g
von Justin
11.01.2007 08:08 Uhr
@ korecords
"Ja dich meine ich. lol"
Und was meinst Du mit:
"Was ist mit den Beats"?
__________________________________________
"Meinst du auch die Samples die ich mit Fruity Loops mitgeliefert bekommen habe auch?"
Die meint ToBiW4NkeNoBi bestimmt nicht, denn sonst würden sich ja auch Fruity Loops illegal verhalten. Es sei denn die schreiben, dass man diese nicht verwenden darf.
"sogar das benutzen von beatloopZ ist untersagt wenn man die software dazu nicht gezahlt hat"
Der hat Recht, ein Kollege hat mal richtig welche auf den S... bekommen.[/quote]
von korecords
11.01.2007 07:35 Uhr
Meinst du auch die Samples die ich mit Fruity Loops mitgeliefert bekommen habe auch?
MFG KO vom K&O Records Team
von ToBiW4NkeNoBi
10.01.2007 23:30 Uhr
mit dieser bemerkung setz ich mich bestimmt in die nesseln aber dat is mir wurscht:
sogar das benutzen von beatloopZ ist untersagt wenn man die software dazu nicht gezahlt hat. theoretisch ist jegliches, mit dem musicmaker gemachte lied illegal weil wer ernsthaft musik machen möchte zahlt für "gute" software.
das geht nicht an euch korecords
ansich darf man alles nutzen was nicht als individuel, wiedererkennbares Liedgut zu identifizieren ist. sobald jemand ankommt und sagt: hey dat is von mir und ich kanns beweisen hat der angesprochene eine hohe finanzielle ausgabe mehr =)
is nix mit: vom dispo zur disco, *lol*
ansonsten haut mit den beatz ruhig rein
von korecords
10.01.2007 18:11 Uhr
Ja dich meine ich. lol
MFG Das k&O Records Team
von korecords
10.01.2007 12:39 Uhr
Wie wäre es mit einer Ausweiskopie, die man Einscannt und per e-mail schickt oder Papierform per Post.
Achso zu der Frage: Was ist mit den Beats?
Krieg ich da vieleicht auch ne Antwort.
MFG Das K&O Records Team
von Justin
10.01.2007 11:51 Uhr
klingt gut. nur wie sollen die wissen wer Erwachsen ist und wer nicht?
von korecords
09.01.2007 23:56 Uhr
Ja aber vieleicht könnte man ein Login für Erwachsene machen.
Weil es handelt sich ja nur um eine Geschichte und nicht um die Realität.
Das wäre doch mal eine IDEE. Ausserdem haben wir es sein lassen nach dem wir die AGB gelesen haben.
Aber was ist mit den Beats von den anderen?
MFG Das K&O Records Team
von Justin
09.01.2007 23:10 Uhr
würde mal als erstes sagen, Du kannst nicht lesen!
Lied is nicht schlecht, aber /töte sie/Hure/Messer/ sind hier wohl nicht angesagt.
Nicht nur AGB lesen, auch AGB verstehen ist angesagt!
Würde auch mal überlegen was Du da singst und ein noch jüngeres Kind daraus vielleicht raus holt.
von korecords
09.01.2007 21:51 Uhr
Wir haben uns mal hier bei track4 umgehört und festgestellt das nur ganz wenige selber ihre Beats machen. Wir wollten diesen Track:
http://korecords.de.tl/-f--ar--f-.htm
bei Track4 hochladen. Und es wurde uns verboten. Mit der Argumentation liest die AGB´s bzw. die Regeln.
Nun fragen wir uns. Was hochladen und was nicht?
Was sagt ihr dazu?
MFG Das K&O Records Team