von trancefish
10.01.2005 16:13 Uhr
Zu der ersten Frage:
Eigentlich kannst du immer deine Urheberrechte geltend machen, denn dein geistiges Eigentum bleibt auch ohne GEMA dein geistiges Eigentum. Ansonsten kannst du bei MP3-Downloads die Songs unter eine Lizenz stellen (so, wie Opensource-Entwickler bei Linux das seit Jahren schon machen)
Dazu: http://www.creativecommons.org
von Affe
09.01.2005 23:21 Uhr
Hallo,
Die Frage nach einer Absicherung von Urheberrechten stellt sich ja nicht nur beim Verschicken von Demos, sondern auch beim Hereinstellen von Musik auf Internetseiten wie dieser.
Ich wollte da noch mal genauer nachfragen:
Reicht bei einer Beurkundung durch den Notar die Hinterlegung einer selbstgebrannten CD oder müssen gar die Noten in schriftlicher Fassung abgegeben werden? Wie hoch sind in etwa die Kosten für eine solche Beurkundung? Und was genau bedeutet die Aussage „bietet lediglich schutz über den mindestwert einer urkunde“? Ich weiß nicht, was damit gemeint ist bzw. was für Konsequenzen diese Aussage beinhaltet.
Und zur Sache mit dem an sich selbst verschickten Umschlag: Inwieweit ist diese Methode tatsächlich gerichtlich anerkannt und was genau sollte alles in dem Umschlag enthalten sein? Reicht eine selbstgebrannte CD + Erklärung? Erfolgt die Urheberrechtserklärung nach bestimmtem Muster? Welche Informationen müssen enthalten sein? Gibt es Formulare o.ä. dafür?
Wäre euch sehr dankbar für eine Beantwortung dieser Fragen.
von track4
04.08.2004 00:25 Uhr
möglichkeit 1: titel als urkunde beim notar hinterlegen, kostet aber notargebühren und bietet lediglich schutz über den mindestwert einer urkunde. ca. 2500 EURO streitwert.
möglichkeit 2: so wie das die bands früher schon in england gemacht haben - titel aufnehmen und mit text und urheber-erläuterung etc. in einen VERSIEGELTEN umschlag mit briefmarke auf der versiegelung (das couvert sollte also nirgens einfach so zu öffnen sein) und dann an dich selbst schicken. der poststempel hat dann urkundencharakter und hält somit das datum dieses backups fest. kein fester streitwert.
dann kannst du im streitfall auf jeden fall mit datum bekundet nachweisen, dass der song von dir ist so wie du es darstellst.
von trancefish
03.08.2004 15:41 Uhr
Ich schicke demnächst einige Demos an kleinere Labels. Kann ich irgendwie (ohne GEMA) sicherstellen, daß dir mir mein Material nicht klauen und selbst stinkreich werden
LG