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von strassi 04.02.2005 01:23 Uhr
zu Juchu
sobald du Coverstücke spielst, muss der Veranstalter zahlen. Es geht hier aber nicht um die Menge der Songs sondern wird nach Raumgröße abgerechnet bzw. open air nach Gästezahl.

Du kannst nicht einen Bereich weglassen, denn einmal GEMA immer GEMA, so hart es auch klingt.
Es bekommen nur die Komponisten und Textdichter Tantiemen, die angemeldet sind. Richtig wäre es gewesen, alle beteiligten zu melden. Dadurch wären auch die Gesamtzahlungen der GEMA höher.

Tarife kenne ich leider auch nicht.

zu Stefan

das ist leider schwierig zu erfahren. Bei der GEMA in München scheinen die Leitungen zu qualmen. Bisher konnte mir auch niemand genaues sagen.

PS: ich kann auch nicht sagen, ob man sich generell bei der GEMA wieder abmelden kann. Theoretisch müßte das gehn, würde aber nur etwas bringen, wenn ALLE am Song beteiligten mitmachen
von Stefan 11.01.2005 21:06 Uhr
Mich würde ebenfalls folgendes interessieren:

Wieviel Gema-Gebühr muss ein GEMA-gemeldter Komponist an die GEMA zahlen, wenn er einen eigenen GEMA-angemeldeten Song auf seiner persönlichen Hpmepage komplett und kostenlos zu Werbezwecken zum Download anbietet?

Bin aus den Vergütungssätzen auf der GEMA-Website nicht schlau geworden.

Kann mir das jemand beantworten?

LG
Stefan
von juchu 18.09.2004 03:41 Uhr
Hallo,

in dem Thread 'To GEMA or not to GEMA?' wird von dubhead von der Moeglichkeit gesprochen der GEMA den Berechtigungsvertrag fuer Einzelsparten zu kuendigen.

Erstmal kurz zur Lage in der Band, in der ich spiele:
Wir existieren seit einigen Jahren, Songs werden gemeinsam komponiert, die jeweiligen Hauptkomponisten/-texter werden bei der Werkanmeldung eingetragen. In diesem Zeitraum haben ein paar Leute (Mitkomponisten/Textdichter) die Band verlassen und entsprechend sind neue Musiker/-innen hinzugekkommen.

Wir nehmen im Abstand von 1-2 Jahren CDs auf, die wir selber voll finanzieren, inkl. GEMA bei Pressung. Das was da von der GEMA zurueckkommt ist zwar nicht grossartig, aber die Verlusste sind zu verschmerzen. Mir macht eher Probleme, was Veranstalter bei Liveauftritten an die GEMA abdruecken muessen, was natuerlich Auswirkungen auf unser Booking hat.

Wir spielen im Jahr 10-20 Auftritte, Anteil von (neu interpretierten) Coverversionen zwischen 20-30%, je nach Lust und Laune. Ansonsten Eigenkompositionen, bei denen die aktuellen Bandmitglieder mindestes einen, wenn nicht sogar alle Mitkomponisten stellen.

Wir haben eine Homepage, auf der Songs von uns zum Download angeboten werden.

Nun habe ich folgende Fragen:

1) Gibt es irgendwo Info, wie der Berechtigungsvertrag in entsprechenden Einzelsparten zu kuendigen ist. Vor allem in Hinsicht darauf, dass von uns Werke existieren, bei denen andere Mitkomponisten sind. Kann/muss man von denen eine entsprechende Erklaerung einholen, dass sie auf ihre Ansprueche in diesen Bereichen verzichten?

2) Geht das ganze ueberhaupt auch bei bereits angemeldeten Werken? Oder kann man das nur fuer zukuenftige Werkanmeldungen machen?

3) Welcher Tarif gilt fuer Downloads auf einer Bandhomepage, die zu jedem Album (mit GEMA-pflichtigen Songs) 2-3 komplette Songs zum Download und 'reinhoeren anbietet. Gibt es fuer uns die Moeglichkeit den Tarif 'Websites von GEMA-Mitgliedern zu Promotionszwecken von Eigenrepertoire' zu nutzen? Allerdings kann man ja die Stuecke auch downloaden, also auf der Festplatte speichern , gilt dann fuer uns der Tarif 'Vergütungssätze VR OD 2 für Musik-on-Demand mit Download'? Das waer ja echt ar***teuer, vor allem mit der Mindestverguetung von 0,25 EUR...

Vielen Dank fuer eure Antworten.
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