von track4
28.01.2006 14:28 Uhr
der veranstalter hat dafür sorge zu tragen das die gema gebühren abgetreten werden (entweder pauschal oder gemäß einer titel-liste). die titel-liste ist ein vordruck für live dargebotene urheberrechtlich geschützte werke. wenn der VA sowas nicht vorliegen hat, dann sollte es reichen wenn du ihm deine playlist gibst und der müsste sich dann damit auseinandersetzen.
von strassi
28.01.2006 01:47 Uhr
solange die GEMA berücksichtigt wird, dürfte dem nichts im Wege stehn.
von oliver2006
25.01.2006 10:11 Uhr
Hallo,
ich möchte bei einer öffentlichen Veranstaltung zu einem Halbplayback eines bekannten Songs eine Gesangsdarbietung erbringen.
Darf ich das ?
Der Veranstalter zahlt GEMA-Gebühren/Abgaben.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.
Gruß
Oliver