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von Uli 10.07.2004 14:30 Uhr
[quote="Yoko"]Hallo Edi,

Mach es unter einem Pseudonym ;-)

Was nicht unter deinem GEMA Namen läuft, kann auch nicht von ihr verwertet werden. Auch in der Werbung werden immer öfter GEMA freie Produzenten gesucht. Die Agenturen zahlen ein mal ein Buyout und haben keine Lust auf lange behördliche Verfahren.
Darum ist ein Pseudonym eine, wenn auch nicht ganz redliche Möglichkeit, die eigene Musik zu veröffentlichen.

Gruß, Yoko[/quote]

Hallo Yoko,

nun ja, das Ganze ist wirklich nicht ganz redlich, aber was wollen die Leute sonst machen? Die Werbeproduzenten wollen das so und entweder man bekommt den Auftrag oder er geht an jemamd anderes. Das Buyout könnte bei "kleineren" Werbespots die GEMA-Einkünfte weit übersteigen, aber wenn det Dingens bundesweit im Fernsehen kommt, sieht der Werbekomponist natürlich finanziell alt aus; das grenzt dann an Abzocke, denn die Werbefirmen langen bei den Auftraggebern richtig zu.

Aber das ist eine andere Sache; ich glaube, daß von den track4-Mitdiskutanten kaum ein Werbekomponist oder -produzent dabei ist.

Bei "normalen" Songs bzw. Aufnahmen sieht das anders aus. Man will ja im Prinzip auch mit seinem eigenen Namen für selbstgeschriebene Songs für sich werben. Wenn dann ein Pseudonym verwendet wird, kann es dann heißen: "Oh, geiler Song, aber leider nicht von den Leuten selber geschrieben."

Es ist unbestritten, daß sich in Sachen Internet-Downloads die Dinge zur Zeit derart im Fluß befinden wir nie zuvor. Wir haben in jüngster Zeit mehrere Angebote von Anbietern kostenpflichtiger Downloads bekommen, darunter auch i-tunes, die wir nun erst mal checken müssen. Woher i-tunes unsere E-Mail-Adresse hat, weiß ich nicht; so "weltberühmt" sind wir auch nicht.

Auch die GEMA-Bestimmungen bezüglich Internet-Lizenzen stehen GEMA-intern (also unter den Mitgliedern) auf dem Prüfstand. Ich bin da mit mehreren Leuten in Kontakt.

Mich stört die Tatsache, daß ein GEMA-Mitglied, das seine eigenen Songs kostenlos zum Download anbietet, Mindestlizenzen zahlen muß. Näheres dazu - damit ich mich nicht wiederholen muß - im Forum von Ropojada:

http://www.foren.de/system/thread-kostenlosedownloadsausdeminternet-Ropojada-130807-344594.html

Nun gut, unter dem Aspekt, daß 90 % an die am Werk Beteiligten zurückfließen, könnte man die 10 % GEMA-Provision unter "Werbung" abdrücken, schließlich müssen auch Plakate gedruckt und verschickt werden. Aber ich bin der Meinung, daß die GEMA kein Recht auf diese Provision hat, wenn sie keine Inkassotätigkeit vornimmt. Das heißt: Zielfunktion muß sein: Wenn sich alle an einem Werk beteiligten Nutzungberechtigten einig sind (alle Urheber, wenn vorhanden auch der Verlag - wäre für uns kein Problem), eine Aufnahme ihres Werkes kostenlos zum download anbietet, müßte dies für GEMA-Mitglieder per Freistellung vom Inkasso möglich sein.

Aber wie gesagt, darüber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen und ich werde Anregungen, die ich mir hier im "track4um" geholt habe, in Diskussionen mit der GEMA auf jeden Fall einbeziehen.

Gruß Uli
von gast 06.07.2004 13:31 Uhr
Hallo Edi,

Mach es unter einem Pseudonym ;-)

Was nicht unter deinem GEMA Namen läuft, kann auch nicht von ihr verwertet werden. Auch in der Werbung werden immer öfter GEMA freie Produzenten gesucht. Die Agenturen zahlen ein mal ein Buyout und haben keine Lust auf lange behördliche Verfahren.
Darum ist ein Pseudonym eine, wenn auch nicht ganz redliche Möglichkeit, die eigene Musik zu veröffentlichen.

Gruß, Yoko
von Uli 11.05.2004 11:24 Uhr
[quote="Edie"]Hi Leute,

mal eine Frage, vielleicht auch direkt an Uli.
Ich bin schon seit Jahren in der GEMA, habe auch 2 CD´s veröffentlicht etc. Ich bin gerade mit einem neuen Produkt beschäftigt, von dem ich auch schon ein paar Titel bei der GEMA angemeldet habe. Nun bin ich zufällig auf Track4 gestossen und denke mir es könnte interesant sein hier mal ein paar Titel hochzuladen. Da diese Titel aber ja nun mal bei der GEMA angemeldet sind, würde ich damit gegen die AGB´s von Track4 verstossen und das wollen wir ja nicht! Ich habe von so einer Art Freistellung für gewisse Titel gehört, kann mir da wer helfen?

Schönen Gruß

Edie[/quote]

Hi Edie,

habe erst jetzt Deinen Beitrag gelesen, in dem Du mich um Antwort batest. Du kannst nicht einzelne Titel GEMA-frei stellen lassen. Als Mitglied hast Du Dich im Berechtigungsvertrag verpflichtet, alle Werke vor der ersten Veröffentlichung anzumelden.

Du hast aber die Freiheit und Möglichkeit als Urheber, bestimmte Nutzungsarten von der GEMA-Wahrnehmung auszuschließen, hier z.B. die Internet-Nutzung. Es sind da auch innerhalb der GEMA-Mitgliedschaft bestimmte Dinge im Fluß und ich bin gespannt auf die Beschlußvorlagen zur nächsten Mitgliederversammlung.

Also: Ich bleibe am Ball, werde in den nächsten Tagen auch mal aktuelle Informationen einholen und auf meiner Website http://www.gbt-musik.de sowie hier im track4-Forum veröffentlichen.

Beste Grüße
Uli
von Rick White, NYC 08.05.2004 20:08 Uhr
http://www.track4.de/forum/viewtopic.php?p=1140#1140
von Edie 07.05.2004 11:38 Uhr
Hi Leute,

mal eine Frage, vielleicht auch direkt an Uli.
Ich bin schon seit Jahren in der GEMA, habe auch 2 CD´s veröffentlicht etc. Ich bin gerade mit einem neuen Produkt beschäftigt, von dem ich auch schon ein paar Titel bei der GEMA angemeldet habe. Nun bin ich zufällig auf Track4 gestossen und denke mir es könnte interesant sein hier mal ein paar Titel hochzuladen. Da diese Titel aber ja nun mal bei der GEMA angemeldet sind, würde ich damit gegen die AGB´s von Track4 verstossen und das wollen wir ja nicht! Ich habe von so einer Art Freistellung für gewisse Titel gehört, kann mir da wer helfen?

Schönen Gruß

Edie
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