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von Mücke Mac 26.02.2006 10:09 Uhr
Weis zufällig jemand ob das mit Musik aus Filmen oder Viedeospielen genau so ist? Oder müsste ich die Musik dann auch sozusagen "zersnipseln" ?
Und wie sieht das mit Sound aus? Kann ich z.b ein Punch-Sound von Mortal Kombat oder Streetfighter nehmen oder Plasma-Sounds von Mega Man? xD oder müsste ich diese auch so verzehren, das man sie nichtmehr wiedererkennen kann?

Gruß an alle
von Gast 26.12.2003 00:41 Uhr
Wer Klaut kann Nix! Oder nennt man das jetzt Inspiration?
von dubhead 25.12.2003 15:08 Uhr
4 takte: siehe jetzt janette biedermann mit "rocking on heavens floor" im original von deep purple "woman from tokyo". ritchie blackmore holt wahrscheinlich gerade den flammenwerfer aus dem schrank weil sein riff zu 95% bis auf den letzten 1/4 takt komplett geklaut ist. sollte man mal bei der gema anfragen ob da tatiemen gezahlt werden müssen. :twisted:
von Volker 17.12.2003 11:41 Uhr
Es gibt mittlerweile soviel Musik, da kann es durchaus mal passieren das die gleichen Harmoniefolgen in mehreren Songs vorkommen und die dann ähnlich klingen. Nach meiner Information gibt es keine Regel über Taktlänge oder so. Wahrscheinlich war in diesem Fall die eindeutige Wiedererkennung nach mehreren Takten. Wenn du einen Ton erzeugst der einmalig auf der Welt ist und den bei der Gema anmeldest, ist es egal wie lange der dauert wenn man ihn sofort überall als den Ton erkennt.
von dubhead 16.12.2003 23:40 Uhr
hm, früher gabs auch keine gema die dir einen übergezimmert hat. da kannst du ja mal spasseshalber jeden x-beliebigen gesangsverein oder veranstalter fragen was der zum thema sagt.

meines wissens erübrigt eine neue bearbeitung nicht die originalen urheberrechte. so viel zum zerschnipseln. klar merkt keiner wenn du ne snare klaust. wenn rapper von beatz reden heisst das aber backingtrack.

gab´s für adaptionen nicht mal so ne 4 takte regel? erinnere an den rechtsstreit zwischen hewy lewis (i want a new drug) und "goastbusters"! wie hiess der überhaupt? und der schwule albano power wollte doch michael jackson ähnlich verklagen 8)
von Volker 16.12.2003 19:07 Uhr
Man kann aber das Originalmaterial zersnipseln. Wichtig ist, dass der neue Song keine eindeutige Wiedererkennung zum Original hat. Mit Drum Loops sollte das keine Probleme machen, bei hook-lines sieht die Sache schon anders aus - aufpassen! Wie gesagt, es gibt keine Regel ob man zwei Takte oder 1 sekunde nehmen darf. Wenn man einen anderen Song deutlich heraushört, muss man sich um die Urheberrechte kümmern. Aber wenn man genau hinhört, geklaut wird immer - das haben auch schon die alten klassischen Komponisten gemacht.
von track4 10.11.2003 17:05 Uhr
tja, wenn du dir nen beat oder sonst was von einem song ziehst und das dann verwendest, gehört das ja im original zu irgendwem. das ist also klau. deshalb muss man ja auch solche sachen bei der werkanmeldung bei der gema angeben, damit die eigentlichen urheber auch was davon abbekommen. was übrigens auch dem schutz des eigenen songmaterials dient.
es geht also nicht, sich z.b. einfach ein riff von eminem zu ziehen und da seinen text drauf zu rappen und das dann öffentlich zu machen, zumindest nicht, ohne dafür zu zahlen... das nennt man schutz des urheberrechts. es geht also um geistiges eigentum und original performance des künstlers.
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