von trancefish
08.08.2005 13:59 Uhr
@Strassi - Der Verlag gibt die Sachen an den Endkunden weiter. Ein anderer Ausdruck wäre in dem Fall wohl Publisher oder Distributor. Ziemlich deutlich sieht man den Unterschied zwischen Label und Vertrag bei Computerspielen. ID Software - Activision. Valve - Ubisoft oder Sierra...
In seltenen Fällen ist das Label aber auch gleichzeitig der Verlag. Siehe dazu BASS-IC.de von Sam Punk oder sowas.
von strassi
05.08.2005 00:51 Uhr
@track4
verstehe ich das jetzt richtig, dass also ein Label im Grunde genommen den Vertrieb bis zum Verlag organisiert und der Verlag letztenendes die Endverbraucher bedient?
Mir will das mit dem Verlag einfach nicht in den Kopf, weil man doch auch als Label schon bei Gründung nachweisen muss, wo man die Stücke anbietet. Dann wäre ein Verlag doch überflüssig oder nicht?
@Biggie
nur so kann ich es mir vorstellen. Als Komponist und Texter bist du ja schon abgesichert. Der Anteil an der Produktion ist meiner Meinung nach Verhandlungssache.
Das meine ich deshalb, weil der Produzent einen vereinbarten Anteil hat, den er mit dir aufteilen muss. Je höher dein Anteil an der Produktion ist, desto mehr sollte auch dabei herausspringen. Meist sind das Erfahrungswerte, die einem anfangs halt fehlen. Ich habe damit leider auch nichts zu tun. Deshalb ist das nur meine persönliche Einschätzung.
von Gast
04.08.2005 12:00 Uhr
Also ich komponiere und texte nicht nur, sondern ich singe auch noch zusätzlich die Hook als kompletten Background-Chor ein, der dann zu dem eigentlichen Interpreten mit auf die CD kommt. Wie kann ich mir das dann noch zusätzlich zu meinen Tantiemen vergüten lassen? Vielleicht durch den Verkauf in Punkten ? Kann man das in den Vertrag den ich zwischen den Produzenten und mir bald schließe als "Besondere Vereinbarungen" mit aufnehmen? Oder ist dazu ein zusätzlicher Vertrag nötig?
von track4
04.08.2005 02:32 Uhr
ein verlag verlegt, ein label released. der verlag hat die administration, das label den stress mit dem marketing (verkauf bis vertrieb). abrechnen tut der verlag mit dem künstler - und kümmert sich um seine belange, das label ist die marke unter der er erscheint...
von strassi
02.08.2005 23:02 Uhr
was mich jetzt mal interessiert, ist, ob man einen Verlag in etwa mit einem Label gleichstellen kann.
von Cerena
02.08.2005 19:11 Uhr
Hallo Biggie,
Wie schon gesagt, ich denke auch dass du letzendlich gut bedient bist mit 50%, da es Gang und gebe ist dass die Produzenten bestimmen wer welchen Anteil bekommt. Ich habe halt nur auch mal die korrekte Urheberrechtliche Lage darstellen wollen.
Da es aber heutzutage schwer genug ist mit Musik etwas zu verdienen sollte man schon froh sein wenn man nicht total über den Tisch gezogen wird
Mich wundert wie gesagt halt nur die Textregelung.
Ich habe zwar auchschonmal einen Mitproduzenten eingetragen der nicht mit geschrieben hat (Ist halt wie gesagt Einigungssache), aber ich denke nicht dass es normal ist als alleintexter nur 30% zu erhalten.
von Gast
02.08.2005 14:09 Uhr
Hallo Cerena!
Also die 30 % sind die Tantiemen welche die GEMA an den Textdichter auszahlt (30% Komponist und 40 % Verlag). Diese 30 % teile ich bei Komposition und Text mit 2 Produzenten folgendermaßen:
Ich bekomme 50 %, und jeder der beiden Produzenten bekommt 25 %
Aber ich glaube auch noch, daß wir ohne Verlag das Projekt durchziehen, dann käme am Ende ja doch mehr für mich raus, denn dann teilt die GEMA ja so auf:
50 % Komponist und 50 % Textdichter. Da ich ja beides zur Hälfte bekomme, heißt das ja für mich, daß ich dann 50 % der Gesamt-Tantiemen-Ausschüttung der GEMA bekomme und das ist ja auch nicht schlecht. Die Produzenten übernehmen ja auch die Arbeit, die normalerweise ein Verlag macht und dem würden ja eh 40 % zustehen. Da ich aber zwar die Gesangsmelodie entwickle, also Strophe und Hook, aber keine Playbackmusik dazu entwerfe, sondern einer der Produzenten das alles macht, bin ich mit 50 % Gesamttantiemenanteil doch gut bedient, denn eigentlich könnte ich bei Vollkomposition mit Verlag auch nicht mehr als 60 % bekommen (also ich meine 30 % für Text und 30 % für Komposition)
Ich hoffe, ich hab mich nicht allzu kompliziert ausgedrückt.
Allerdings muß ich nochmal nachfragen, ob jetzt ein Verlag mit im Boot ist oder nicht. Mit Verlag würde sich mein Anteil dann doch zu stark minimieren und es würde nicht allzu viel rausspringen.
Freue mich, wieder von Dir zu lesen!
von Cerena
02.08.2005 05:46 Uhr
Hm, so ganz richtig klingt mir dass nicht was ihr da für ne Abmache habt.
Erst einmal bist du doch alleinige Textdichterin, wenn ich das richtig Verstanden habe ? Frage mich wer dir dann erzählt hat dass es normal ist dann vom Produzenten nur 30% zu bekommen. Aber wenn die Zusammenarbeit stimmt, soll das so sein
Das mit der Komposition ist noch in Ordnung, wenn er die Musik komplett alleine macht und du "nur" Gesangsmelodie vorgibst.
Streng genommen wäre er somit arrangeur und würde als Bearbeiter eingetragen, nicht als Komponist (Melodien die dem Werk einen hohen Wiedererkennungswert geben werden hier wieder anders berücksichtig.., also wenn er neben Gesangsmelo eine eingängige Hookline einbaut, die sich davon unterscheidet ist er doch Komponist) ... aber in dem Fall kenne ich es eigentlich auch nicht anders als dass die Produzenten mit an der Kompostion eingetragen werden. Das ist in 99% dann doch Absprache *g* Da halte ich 50/50 auch nicht für unfair. Es ist eben nur rein urheberrechtlich nicht korrekt.
Wenn es einen Bearbeiter gibt gehen 4/12 an den Verlag, 4/12 an den Komponisten 3/12 an den Textdichter und 1/12 an den Bearbeiter.
Ansonsten 4/12 auch an den Textdichter
Ich bin allerdings nicht sicher ob du durch den Cd Verkauf direkt vergütet wirst, es ist mir bis Dato nicht bekannt und ich bin selber Gema Mitglied und habe bereits Cd´s verkauft. Allerdings kommt meine Abbrechnung erst bald (Müsste soweit sein eigentlich *g* Ich warte also auf Post und gebe dann bescheid falls dass daraus erkenntlich ist)
Auf jeden Fall werden aber bei der Pressung Lizenzen an die Gema gezahlt, die dann auch im genannten Verhältnis ausgeschüttet werden. Egal ob dann von 2000 Cd´s nur 100 verkauft werden, diese Lizenzen stehen dem Urheber/den Urhebern zu.
von Biggie
23.06.2005 18:14 Uhr
Also er will 50% von meinem Komponistenanteil der GEMA, das ist ja klar, weil er zu 50% ja selbst Komponist ist. Aber er will auch 50% von meinen Textrechten, obwohl ich den Text ganz alleine geschrieben habe. Das ist doch nicht rechtmäßig oder? Also von den 30% für Texter will er die Hälfte.
von track4
23.06.2005 13:18 Uhr
das ist jetzt nicht ganz klar!
also:
40% an den verlag
30% für den texter
30% für den komponisten
da läuft nix anders, denn das ist der verteilerschlüssel von der gema an deren mitglieder.
wenn jetzt dein produzent mit dir fifty/fifty machen will, dann heisst das doch, dass er von deinen 60% text/musik die hälfte abhaben will, oder???
solange sich das vom arbeitsinput her rechnet ist erstmal gegen so ein persönliches arrangement nichts zu sagen. das ist doch eine vertrauensfrage zwischen euch, und wer was bzw. wieviel macht!
von Biggie
19.06.2005 20:12 Uhr
Hallo!
Ich komponiere Songs, also ich schreibe Gesangsmelodie und Text, und übergebe sie einem befreundeten Musikproduzenten. Dieser macht den Rest, also er macht die komplette Musik drumherum und produziert das Teil. Alles wird von ihm bei der GEMA gemeldet. Ich mache pro Song einen Einzelvertrag mit dem Produzenten. Ich weiß, daß die GEMA einen gewissen Prozentsatz des Betrages an den Komponisten/Texter auszahlt, der von den Aufführungen, Radiosendern usw. eingespielt wird. Wie aber ist es mit dem CD-Verkauf. Was würde ein Komponist/Texter pro verkaufte CD ca. bekommen, der sich, wie in meinem Fall, dies mit dem Musikproduzenten 1:1 teilt, also er gibt mir 50 % für Komposition und 50 % der Textrechte (Hab gehört üblich wären maximal nur 30 %)
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!
LG, Biggie