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von Joachim Griebe 20.10.2007 13:22 Uhr
Hallo "Lateack" - sehr schön das Du Dir mal die Mühe gemacht hast das genau aufzulisten. Leider ist das gesamte Problem "Künstlersozialkasse" sehr viel grösser als Dein sehr guter Beitrag darstellen kann .
Ich würde mich freuen wenn Du einmal Kontakt zu mir aufnehmen könntest - und wünsche mir das alle Künstler und Verwerter sich einmal (wo auch immer ) über die KSK informieren: ich betreibe seit einigen Jahren ein Forum : www.kskforum.de - LG aus Hamburg , Joachim

hier ein weiteres Besispiel - http://www.jazzclubtonne.de/?inhalt=protest
von Lateack 22.02.2007 17:58 Uhr
Künstlersozialkasse (KSK) zockt ganz groß ab!

Eigentlich möchte ja jeder Musiker in die KSK, ob ihm das gelingt, ist natürlich eine andere Sache. Da der Staat eine Fürsorgepflicht, für Künstler, also im Allgemeinen auch für Musiker hat, soll der Staat diese zum Einen sozial versichern, und zum Anderen muss er sich Gedanken darüber machen, wie das zu finanzieren ist. Zum Glück befinden wir uns hier in Deutschland, es wird nichts dem Zufall überlassen.

Seit 1983 sind auch Firmen sozialversicherungspflichtig, müssen also Sozialabgaben bzgl. des „Künstlers bei der Künstlersozialkasse entrichten. Wenigstens ist dieser Beitragssatz dynamisch, so dass der Betrag gemäß der Wirtschaftsentwicklung angepasst wird. Derzeit beträgt dies 5,5% – allerdings nicht nur auf die entrichtete Gage, sondern ggf. auch auf Nebenkostenzahlungen, wie z.B. Anreise, Unterbringung, Spesen – sofern anfallend auf alle im Rechnungsbetrag enthaltenen Posten.

Was hat das mit mir zu tun?! In den meisten Fällen sogar sehr viel. Selbst wenn ich mit einer kleinen Band in einer Kneipe spiele, so treten dem Veranstalter, bzw. Besitzer erneute Begleitkosten zur Gage auf, die mir verständlicherweise in irgendeiner Form später von der Gage abgehen, oder auf mich umgelegt werden (was entweder die Kürzung meiner Gage zur Folge hat, oder in meiner Buchhaltung zu vermehrten Kosten führt).

Sagen wir einfach mal, ich bekäme für meine Band eigentlich Euro 400,00 - dann jammert mich der Veranstalter mit der GEMA-Pauschale und zusätzlichen Kosten für z.B. Werbung, und oben drauf der Künstlersozialabgabe voll, was zur Folge hat, dass meine Gage sinkt, da der Veranstaltungsetat ja gleich bleibt. Hier bewegen wir uns aber noch im Bereich „Peanuts“; dennoch kommen Künstler mit diesem Status selten in die KSK, der Veranstalter muss trotz alledem auf Grund einer Generalklausel im Künstlersozialversicherungsgesetz (§ 24, Absatz 2, KSVG) Sozialabgaben an die KSK entrichten, obwohl ich vielleicht bei der KSK nicht als Künstler anerkannt wurde, oder geführt werde. Trotz des allgemeinen Gedankens an den Solidaritätspakt der Gesellschaft, fängt hier die Schamlosigkeit an.

Um das nochmals zu verdeutlichen: Als Künstler muss ich eben aus dieser künstlerischen Tätigkeit heraus EUR 3.900,00 netto jährlich verdienen um bei der KSK als Künstler anerkannt zu werden. Selbst wenn ich dort abgelehnt werde, muss der Veranstalter eine Sozialabgabe für meine Gage zahlen.

Das rechnet sich natürlich alles nicht für den Staat, besagte Peanuts, weshalb wir die geschäftlich Seite (derjenige, der die Abgabe bezahlt) vom Musiker aus betrachten wollen. Wie wir gleich sehen werden, wird zu oft ja nicht nur einmal für den Auftritt bezahlt.

Hier mal ein Rechenbeispiel:

Neben wir mal an, ein Veranstalter zahlt an eine Band Euro 5.000,00. Die aktuellen 5,5% für das Jahr 2006 (s.o.), kosten also Euro 275,00 - zu entrichten an die KSK. Also zahlt der Veranstalter genau genommen Euro 5.275,00.

Der Künstler erhält also Euro 5.000,00. Jetzt gehen wir mal davon, dass diese Band von einem Musiker geschäftlich geleitet wird und dieser somit weitere Gagen an andere Musiker auszahlt. Er hat sich um alles gekümmert, den Gig aufgerissen und veranschlagt dafür 25% der bereits erhaltenen Gage (Euro 5.000,00). Klingt viel, aber wie wir gleich sehen werden, kann das täuschen.

Anzunehmen, die Künstlersozialkasse wäre nun bedient, täuscht man sich hier gewaltig. Denn – laut § 24, Absatz 1, Satz 2 KSVG – wird der Musiker (der die erste Rechnung schreibt) an seine anderen Musiker in der Praxis weitere Rechnungen stellen. Ähnlich dem Rechnungsverfahren der MwSt. über mehrere Instanzen, führt sich auch hier der Sozialversicherungsbeitrag fort. Hier fallen wieder einmal die besagten 5,5% an, da der erste rechnungsstellende Musiker 75% weiter reicht. Sprich, auf Euro 3.825,00 müssen jetzt erneut weitere Euro 210,38 an die KSK abgeführt werden.

Wer jetzt denkt: „wie utopisch“, genau dieser Künstler ist es, der in der Künstlersozialkasse gern gesehen und aufgenommen wird – ist aus der Sache raus, wird staunen! Effektiv hat hier der erste Künstler ja schon Kosten Euro 4.035,38 – die auf weitere Musiker weitergereicht werden. Das System „Brutto-Einnahme + Sozialversicherungsbeitrag“ pflanzt sich fort.

Ein Musiker der Big-Band kauft sich bei dem ersten Musiker mit seiner gesamten Horn-Section ein. Er stellt also als Subunternehmer mehrere Musiker. Hierfür werden z.B. realistisch weitere Euro 2.000,00 dem Bandleader (der primäre Musiker zum Veranstalter) in Rechnung gestellt. Achtung, hier fallen abermals 5,5% = Euro 110,00 an und müssen entrichtet werden. Diesem Musiker (2. Stufe) kostet das Euro 2110,00.

Nehmen wir jetzt an, dass ein Musiker aus der Horn-Section, auf Grund eines Ausfalls eines weiteren Musikers ersetzt wird, dieser also weitere Euro 500,00 erhält, ergo erneut den KSK Beitrag für den Ersatzmusiker zu entrichten hat. Es fallen noch Mal Euro 27,50 an.

FAZIT:
Aus den ursprünglichen Euro 5.000,00 wurden letztendlich Euro 5.622,88. Das bedeutet eine Preissteigerung von effektiv 12,46% (realer KSK Beitrag) - gerundet 12,5% – also sprechen wir hier tatsächlich über 1/8tel Mehrkosten.

Für den zu versteuernden Musiker bedeutet das nicht nur den Aufpreis der KSK Abgabe, sondern rechnerisch auch den Verlustabzug der gleichen Zuwachssumme. Der Bruttoverdienst schrumpft also auf den real existierenden Verlust des Mehrpreises = Euro 4.377,12.

Zum Schluss müssen ja noch die Steuern gezahlt werden, da bleibt dann nicht mehr viel.

1983 war der soziale Grundgedanke sicherlich anders gelagert

Heute gilt wohl „wie refinanziere ich meine staatliche Fürsorgepflicht“.

Schade.
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