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von Gast 08.06.2004 13:55 Uhr
Hi -

nun, die Situation ist wohl für den Mitarbeiter des FA ebenso undurchsichtig wie für den Musiker.
Man kann aber ja annehmen, daß die Amateurkapelle mit 10 Gigs im Jahr unbehelligt bleibt (Liebhaberei).
Galabands sind natürlich was anderes, die verdienen ja auch Geld.

Michael
von track4 13.05.2004 02:11 Uhr
zur neuesten praxis des FA gehört es das internet nach praktizierenden bands, vorwiegend gala / tanzmusik / top40 / oldies - etc. zu durchforsten und deren gagen zu schätzen um sie dann zu veranlagen. kein witz, uns sind bereits mehrere berichte bekannt. das geht hin bis zu den einzelnen bandmitgliedern, die sich dann plötzlich in einer von dem FA fixierten GbR (gesellschaft bürgerlichen rechts) wiederfinden. sprich: das FA ermittelt freiberufler und gewerbetreibende musiker und erzwingt die steuerliche seite. :twisted: der staat braucht geld.

veranstalter werden hart abgeleuchtet, nicht nur seitens der gema. auch hier kommt das finanzamt und beschafft sich die basisdaten zur konkretisierung berechtigter ansprüche...

wer es noch nicht wusste: gagen sind entweder mehrwertsteuerpflichtig oder auch davon zu befreien, die finanziellen einkünfte müssen trotzalledem beim staat verrechnet werden. es sei denn beispielsweise, es handelt sich um eine spende für eingetragene vereine, kirche etc. /// aber auch dann müssen diese zahlen offenbart werden, unterliegen aber anderen (positiveren) richtlinien. 8)

das finanzamt befindet sich somit auf einer gradwanderung zwischen einerseits pflichtmässiger erzwingung einer gbr um an die steuern zu kommen, andererseits jedoch die vielbeschworene "liebhaberei" als alibi für die abweisung zu benutzen um finanzielle aufwendungen der musiker als unrechtens abzuschmettern um steuerrückzahlungen abzuwenden.

die situation ist paradox.
von rabauke 10.05.2004 12:31 Uhr
tach, wer von euch hat seine band beim finanzamt gemeldet?
was wenn nicht?
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